Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Projektsteuerer

Rechtsanwälte

Dr. Richard Althoff
Thomas Kierner

Nach wie vor stellt die von der AHO-Fachkommission „Projektsteuerung / Projektmanagement" vorgenommene Untersuchung zur Honorierung für die Projektsteuerung zum Leistungsbild des § 31 HOAI eine Empfehlung dar und ist nicht zwingend zu berücksichtigen, wie etwa die HOAI.

Die Beteiligten können bei diesem relativ abstrakt gehaltenen Leistungsbild nicht davon ausgehen, dass nur die aus ihrer Sicht notwendigen Leistungen zu erbringen sind.

Dies hat Konsequenzen für entsprechende Vergabebekanntmachungen. Daneben wird die Bedeutung einer konkret auf das Projekt angepassten Leistungsbeschreibung für Projektsteuerungsleistungen im Hinblick auf die Vergütungs- wie auch die Haftungsfragen als Folge unerkannter Schnittstellen vielfach unterschätzt.

Aus dieser Erfahrung heraus beraten wir gleichermaßen Auftraggeber wie Projektsteuerer im Hinblick auf Ausschreibung und Vergabe, wie auch die konkrete Vertragsgestaltung. Dabei werden insbesondere auch die organisatorischen Gegebenheiten der Projekte und die Art der Projektkommunikation berücksichtigt.

In Zusammenhang mit dem Handlungsbereich Teil E „Verträge und Versicherungen" gem. AHO (2009) bieten wir gerne gemeinsam mit Projektsteuerern unsere Beratungsleistung an.