Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Makler


Der Gesetzgeber hat sich bei der Regelung des Maklerrechtes sehr zurückgehalten, weshalb überwiegend die Gerichte die Entwicklung der zu beachtenden Rechtsgrundsätze übernommen haben. Wir haben uns auf das Maklerrecht spezialisiert und verfolgen die Entwicklungen in der Rechtsprechung sehr genau.

Im Rahmen unserer Tätigkeit hat sich gezeigt, dass regelmäßig Streit darüber besteht, ob eine Provision (Courtage) geschuldet ist oder nicht. Hierbei stellen wir immer wieder fest, dass es Maklern oft nicht möglich ist, nachzuweisen, dass ein Maklervertrag abgeschlossen und eine Provisionsvereinbarung getroffen worden ist. Regelmäßig bereitet es auch Schwierigkeiten, nachzuweisen, dass es infolge der Tätigkeit des Maklers zum Abschluss eines sogenannten Hauptvertrages gekommen ist.

Der Grund dürfte letztlich darin liegen, dass die geforderten Provisionen oftmals als überhöht und unverhältnismäßig empfunden werden und sich Makler deshalb scheuen, diese Punkte (vor der Leistungserbringung) offen anzusprechen und auf eine entsprechende (nachweisbare) Vereinbarung zu drängen.

Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden und für die geleistete Arbeit auch eine an-gemessene Vergütung zu erhalten, erstellen wir für Makler Verträge, verhandeln diese mit Käufern und Verkäufern von Immobilien und setzen die sich hieraus ergebenden Ansprüche konsequent durch. Wir bieten unsere Leistungen aber auch Käufern und Verkäufern von Immobilien an.