Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Hausverwalter


WEG-Verwalter aber auch Sondereigentums- oder Mietverwalter sind täglich unterschiedlichsten Herausforderungen ausgesetzt. Sie müssen nicht nur die Immobilie als solche betreuen, sondern auch den dazugehörigen Eigentümern und der Wohnungseigentumsgemeinschaft Rede und Antwort zu jeglichen Belangen stehen. Da ein Verwalter in der Regel nicht gleichzeitig Jurist ist, unterstützen wir ihn und stehen als Ansprechpartner in rechtlichen Angelegenheiten des gesamten Spektrums des Immobilienrechtes zur Verfügung.

Wir sichern mit unserem Team aus mehreren Fachanwälten für Miet- und Wohnungseigentumsrecht für Ihr tägliches Verwaltergeschäft jederzeit einen Ansprechpartner und damit eine schnelle Beratung zu. Wir begleiten und vertreten den Verwalter darüber hinaus in seiner Eigenschaft als Eigentümervertreter außergerichtlich oder gerichtlich gegen Mieter, den einzelnen Wohnungseigentümer, Dritte etc..

Daneben unterstützen wir in Vertragsverhandlungen und geben auf Wunsch Gewerbe- und Mietverträge an die Hand, die stets den aktuellen Anforderungen des Gesetzgebers und der Gerichte entsprechen.

Unsere Tätigkeit reicht von der Überprüfung von Kauf- oder Verwalterverträgen, Beratungen vor oder während einer Eigentümerversammlung (z. B. hinsichtlich Mehrheitserfordernissen an eine Beschlusskompetenz), Beratungen zu Zahlungsrückständen, den Ausspruch von Kündigungen, die Einziehung von Hausgeldern, Anfechtung von Beschlüssen bis zur Vertretung in Anfechtungs-, Zahlungs- oder Mängelklagen.

Aus der langjährigen Erfahrung heraus sehen wir den Bedarf, der Hausverwaltung auch einen kompetenten Partner in den Schnittstellen zum Bau- und Werkvertragsrecht sowie zum Verwaltungsrecht an die Hand zu geben. Hier steht ein Team aus mehreren Fachanwälten für Bau- und Architektenrecht sowie Verwaltungsrecht zur Verfügung.