Kanzlei für Immobilien-, Bau- und Planungsrecht

Die klassischen Ausbaugewerke (Trockenbau, Elektro, Maler, HLS etc.) werden in den meisten Fällen nicht „ungestört" erbracht. Dies hat vielschichtige Gründe, wie Planungs- und Leistungsänderungen, Verzögerungen der Vorunternehmer oder auftraggeberseits unkoordinierte Bauabläufe.

Nach Abschluss oder schon während der Baumaßnahme wird oft festgestellt, dass die behinderungsbedingten Mehrkosten das Baustellenergebnis negativ beeinflussen. Eine nachträgliche Aufarbeitung wird wegen einer unzureichender Dokumentation oder lückenhaftem Schriftverkehr zeitlich aufwendig, teuer und bindet betriebliche Kapazitäten. Oft gehen auf dieser Basis geführte Werklohnprozesse, verbunden mit weiteren Kosten, verloren.

Unser Beratungsansatz ist daher, schon bei den ersten Ablaufstörungen Hinweise und Empfehlungen zum Schriftverkehr auf der Baustelle, begleitender Dokumentation und taktischem Verhalten gegenüber den Projektbeteiligten zu geben. Dadurch können im Vorfeld Konfliktsituationen auf der Baustelle besser gehändelt oder vermieden und in streitigen Verfahren die Erfolgsaussichten erheblich verbessert werden.

Bei Bedarf und auf Wunsch unserer Mandanten beziehen wir entsprechend baubetrieblich und technisch versierte Partner mit ein.